Mehrarbeit

Mehrarbeit ist ein allgegenwärtiges Thema in der Arbeitswelt, das oft Fragen aufwirft. Was genau ist Mehrarbeit? Was unterscheidet Mehrarbeit von Überstunden? Wann spricht man von Mehrarbeit, und wann von Überstunden? Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.

Kurz gesagt:

  • Wenn Arbeitnehmer die gesetzliche Höchstarbeitszeit überschreiten, handelt es sich um Mehrarbeit.
  • Die Unterscheidung zwischen Mehrarbeit und Überstunden ist mitunter verschwommen. Oft entsteht Mehrarbeit als direkte Folge von Überstunden.
  • Arbeitgeber dürfen Überstunden nur in Notfällen anordnen.
  • Zu häufige Mehrarbeit kann sich negativ auf die Gesundheit der Mitarbeiter auswirken.

Mehrarbeit tritt in der Regel also auf, wenn die geltende Höchstarbeitszeit überschritten wird.

Überstunden hingegen fallen an, wenn über die reguläre Arbeitszeit gemäß Arbeits- oder Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung hinaus gearbeitet wird.

Das Arbeitszeitgesetz legt eine tägliche Arbeitszeitgrenze von 8 Stunden fest (§ 3 ArbZG). Bis zu 10 Stunden tägliche Arbeitszeit sind erlaubt, solange die durchschnittliche Arbeitszeit über 24 Wochen maximal 8 Stunden pro Werktag beträgt.

Besondere Situationen

In bestimmten Arbeitsverhältnissen gelten spezielle Regelungen zur Mehrarbeit:

  • Teilzeitarbeit: Arbeitnehmer müssen Überstunden und Mehrarbeit nur leisten, wenn vertraglich vereinbart. Die Gesamtarbeitszeiten bei verschiedenen Arbeitgebern dürfen die gesetzliche Höchstgrenze nicht überschreiten.
  • Schwangerschaft: Schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen dürfen maximal achteinhalb Stunden pro Tag bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche arbeiten.
  • Elternzeit: Während der Elternzeit ist die wöchentliche Arbeitszeit auf 30 Stunden beschränkt.

Rechtliche Aspekte und Mitarbeitervertretung

Zu häufige Mehrarbeit kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Daher ist es wichtig, die rechtlichen Vorgaben zu kennen und im Interesse aller Beteiligten zu handeln. Folgende Rechte werden dem Arbeitnehmer beziehungsweise dem Arbeitgeber zugesprochen:

  • Arbeitnehmer: Bezahlung der Überstunden, Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeitgrenzen.
  • Arbeitgeber: Weisungsrecht in Notsituationen, Festlegung der Arbeitszeit im gesetzlichen Rahmen.

Ebenso haben beide Parteien auch Pflichten zu erfüllen:

  • Arbeitnehmer: Bericht über geleistete Mehrarbeit, Hinweis auf Überlastung.
  • Arbeitgeber: Aufzeichnung der Arbeitszeiten inklusive Überstunden, Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer.

WICHTIG: Auch der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte bezüglich der Arbeitszeiten und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer.

Ausnahmen:
  • Jugendliche dürfen maximal 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche arbeiten.
  • Schwerbehinderte können von Mehrarbeit freigestellt werden.

Vergütung

Die Vergütung von Mehrarbeit ist gesetzlich nicht geregelt. Sie hängt von individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab.