Arbeitszeitgesetz

Der klassische 9-to-5-Job wird immer mehr von flexiblen Arbeitszeitmodellen abgelöst – Stichwort New Work. Gerade wenn es um Homeoffice und flexible Arbeitszeiten geht, müssen sich Personalverantwortliche mehr denn je um die fehlerfreie Dokumentation und die individuelle Gestaltung von Arbeitszeiten kümmern. Hierbei ist das Arbeitszeitgesetz für Personalabteilungen und Mitarbeitende eine wichtige Leitlinie, die drei zentrale Punkte regelt:

  • (Gesundheitlicher) Schutz fĂĽr Mitarbeiter
  • Flexibilität fĂĽr Unternehmen
  • Sonn- und Feiertage als Ruhetage

Das Arbeitszeitgesetz legt die maximale Arbeitszeit pro Werktag (Montag bis Samstag) auf acht Stunden fest. Unternehmen bleibt jedoch Spielraum: im Rahmen von flexiblen und individuellen Arbeitszeitmodellen können sie die maximale Arbeitszeit auf zehn Stunden am Tag erhöhen – allerdings nur dann, wenn diese Mehrarbeit innerhalb von sechs Monaten wieder auf durchschnittlich acht Stunden pro Werktag ausgeglichen wird. Somit können sie in bestimmten Situationen flexibler agieren und stellen dennoch den Schutz ihrer Mitarbeiter sicher.

Im Arbeitszeitgesetz sind zudem Pausen- und Ruhezeiten festgelegt: Wer länger als sechs Stunden am Stück arbeitet, muss eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen es 45 Minuten Pause sein. Laut Arbeitszeitgesetz ist zwischen Feierabend und dem nächsten Arbeitsbeginn außerdem eine Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten. Gesetzliche Feiertage und Sonntage gelten komplett als Ruhetage. Für zahlreiche Branchen gibt es diesbezüglich jedoch Ausnahmeregelungen, etwa im Bereich der Daseinsvorsorge und im Dienstleistungsbereich sowie in Krankenhäusern, bei der Polizei oder in der Gastronomie.

Das Arbeitszeitgesetz stellt einen allgemeinen gesetzlichen Rahmen dar. Auf dessen Basis mĂĽssen Unternehmen die genaue Anzahl der Arbeitsstunden pro Mitarbeiter sowie deren Verteilung auf die sechs Werktage selbst regeln.

Arbeitszeitgesetz – unbedingt beachten:

  • Das Arbeitszeitgesetz muss fĂĽr alle Mitarbeitenden zugänglich sein – am besten auslegen oder hängen.
  • Wenn Arbeitszeiten individuell verlängert wurden, muss dies sowie der dafĂĽr notwendige Arbeitszeitausgleich einwandfrei protokolliert werden.
  • Arbeitszeitnachweise immer aktuell halten und Datenbestände pflegen.
  • Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden dĂĽrfen die Arbeitsstätten während der Arbeitszeiten betreten und besichtigen – gilt auch fĂĽrs Homeoffice.
  • Verstöße kosten – sie können mit empfindlichen GeldbuĂźen von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.