Qualifiziertes Arbeitszeugnis

Haben Sie sich schon einmal gefragt, was es wirklich bedeutet, wenn es in einem Arbeitszeugnis heißt: „Sie hat sich stets bemüht…“? Für manche kann diese scheinbar positive Aussage tatsächlich eine versteckte Kritik darstellen, insbesondere in der Welt des Personalwesens.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist ein entscheidendes Dokument, das die Tätigkeiten und Leistungen von Arbeitnehmern beschreibt und bewertet. Arbeitnehmer haben gesetzlich Anspruch darauf, entweder bei Beendigung ihres Beschäftigungsverhältnisses oder unter bestimmten Umständen sogar währenddessen.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis spielt eine wichtige Rolle in Bewerbungsprozessen, da es Arbeitssuchenden ermöglicht, ihre Fähigkeiten und Leistungen gegenüber potenziellen Arbeitgebern nachzuweisen. Es ist daher unverzichtbarer Bestandteil jeder Bewerbungsmappe.

Unterschied zu einem einfachen Arbeitszeugnis

Im Gegensatz zum einfachen Arbeitszeugnis, das lediglich Angaben zur Beschäftigungsdauer, den ausgeübten Tätigkeiten und dem Verantwortungsbereich enthält, ist das qualifizierte Zeugnis umfangreicher und beinhaltet eine detaillierte Bewertung der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Anspruch

Nicht jeder hat automatisch Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Grundsätzlich gilt dieser Anspruch nur für festangestellte Arbeitnehmer. Nicht darunter fallen:

  • Freelancer
  • Selbstständige

Zudem müssen Arbeitnehmer das Zeugnis aktiv bei ihrem Arbeitgeber anfordern.

Arten von Arbeitszeugnissen

Es gibt verschiedene Arten von Arbeitszeugnissen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgestellt werden:

  • Das Abschlusszeugnis, das bei Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt wird.
  • Das Zwischenzeugnis, das während der Beschäftigung aus bestimmten Gründen angefordert werden kann.

WICHTIG: Die gesetzliche Frist für die Ausstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses beträgt in der Regel ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Arbeitgeber können diese Frist jedoch verkürzen, was oft vier Wochen nach Ende des Beschäftigungsverhältnisses entspricht.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis folgt einer bestimmten Struktur, die Elemente wie

  • die Überschrift „Arbeitszeugnis“,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Stammdaten des Mitarbeiters,
  • eine Beschreibung der Tätigkeiten,
  • eine ausführliche Leistungsbeurteilung,
  • den Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und
  • eine Abschlussformel umfasst.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Wohlwollenspflicht gewidmet werden, die verlangt, dass das Zeugnis wohlwollend formuliert ist. Obwohl Kritik erlaubt ist, muss sie positiv und konstruktiv ausgedrückt werden, um den Ex-Mitarbeiter nicht unangemessen zu benachteiligen.

ACHTUNG: Bei der Erstellung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses ist es ratsam, sich an rechtssichere Formulierungen zu halten, um rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Eine Mustervorlage mit juristisch geprüften Formulierungen kann dabei hilfreich sein und den Prozess der Zeugniserstellung vereinfachen.