Kernarbeitszeit

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich dafür, ihren Mitarbeitern flexible Gleitzeitregelungen anzubieten, um ihnen mehr Freiheit bei der Planung ihres Arbeitstages zu ermöglichen. Trotz dieser Flexibilität ist es dennoch entscheidend sicherzustellen, dass zu Spitzenzeiten genügend Personal vorhanden ist. Hier kommt die Kernarbeitszeit ins Spiel. Sie gewährleistet, dass zu bestimmten Zeiten alle Mitarbeiter anwesend sind, um Arbeitsspitzen zu bewältigen und den Teamzusammenhalt zu stärken.

Somit ist die Kernarbeitszeit der festgelegte Zeitraum, innerhalb dessen alle Mitarbeiter verpflichtet sind, an ihrem Arbeitsplatz präsent zu sein und ihre beruflichen Aufgaben zu erfüllen. Dies wird insbesondere im Kontext flexibler Arbeitszeitregelungen wie der Gleitzeit relevant.

Die Festlegung der Kernarbeitszeit erfolgt in der Regel durch eine Betriebsvereinbarung in Absprache mit dem Betriebsrat. Vorzüge der Kernarbeitszeit sind eine verbesserte Mitarbeiterzufriedenheit, eine ausgeglichenere Work-Life-Balance und eine effizientere Arbeitsorganisation.

WICHTIG: Das Nichteinhalten der Kernarbeitszeit kann arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, von Abmahnungen bis hin zur Kündigung, da das Missachten dieser Zeiten als Verletzung der Anwesenheitspflicht betrachtet wird.

Spezielle Regelungen gelten für Teilzeitkräfte hinsichtlich ihrer Präsenzanforderungen während der Kernarbeitszeit, da diese von der Verteilung ihrer Arbeitszeit abhängig sind. Mitarbeiter, die im Home Office sind, müssen zur Kernarbeitszeit ebenfalls erreichbar und ansprechbar sein.

Im Vergleich zur Vertrauensarbeitszeit, welche den Mitarbeitern eine maximale Flexibiliät ermöglicht, bietet die Kernarbeitszeit eine gewisse Verlässlichkeit in der Arbeitszeitgestaltung.