Ein Zwischenzeugnis ist ein schriftliches Dokument, das einem Mitarbeitenden während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es enthält eine Bewertung der bisherigen Arbeitsleistung sowie des Verhaltens innerhalb des Unternehmens. Im Gegensatz zum Endzeugnis wird es nicht am Ende des Arbeitsverhältnisses, sondern währenddessen ausgestellt – zum Beispiel bei internen Versetzungen, der Vorbereitung auf einen Stellenwechsel oder auf Anfrage des Mitarbeitenden.
Wofür wird ein Zwischenzeugnis benötigt?
Ein Zwischenzeugnis ist in verschiedenen Situationen hilfreich:
- Bewerbung auf eine neue Stelle:
Arbeitnehmer nutzen es, um ihre Qualifikationen und bisherigen Leistungen zu belegen. - Interne Veränderungen:
Ein Zwischenzeugnis wird häufig bei Abteilungswechseln oder Beförderungen erstellt. - Persönliche Absicherung:
Mitarbeitende möchten sich über ihre aktuelle Bewertung durch den Arbeitgeber informieren.
Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis kann rechtlich verankert sein, etwa in Tarifverträgen oder durch individuelle Vereinbarungen.
Aufbau eines Zwischenzeugnisses
Ein Zwischenzeugnis folgt meist einem festen Aufbau, der sich am Endzeugnis orientiert:
- Einleitung:
Informationen zum Unternehmen, zur Position und zur Beschäftigungsdauer. - Tätigkeitsbeschreibung:
Detaillierte Beschreibung der Aufgabenbereiche und Verantwortlichkeiten. - Leistungsbeurteilung:
Bewertung von Arbeitsergebnissen, Fachwissen und Zielerreichung. - Sozialverhalten:
Einschätzung des Verhaltens gegenüber Kollegen, Vorgesetzten und Kunden. - Schlussformulierung:
Hinweis auf den Anlass des Zwischenzeugnisses und ggf. Dank oder Ausblick.
Welche Formulierungen sind entscheidend?
Da ein Zeugnis immer wohlwollend formuliert sein muss, sind bestimmte Formulierungen gängig. Dennoch existieren Unterschiede, die auf Nuancen in der Beurteilung hinweisen können. Zum Beispiel signalisiert die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ eine sehr gute Leistung, während „zur Zufriedenheit“ nur als befriedigend gewertet wird.
Rechtsanspruch auf ein Zwischenzeugnis
Ein allgemeiner Anspruch ergibt sich in Deutschland aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO) § 109 GewO – Einzelnorm. Arbeitnehmer haben das Recht auf ein wohlwollendes, wahrheitsgemäßes und schriftliches Zwischenzeugnis. Dies umfasst auch die Verpflichtung, keine negativen Aspekte direkt oder indirekt zu verschleiern.
Tipp: Prüfen Sie, ob Ihr Zeugnis frei von unklaren oder missverständlichen Formulierungen ist. Professionelle Unterstützung kann hier hilfreich sein.
Fazit
Ein Zwischenzeugnis bietet sowohl Mitarbeitenden als auch Unternehmen Vorteile. Es ermöglicht eine transparente Bewertung und stärkt das gegenseitige Vertrauen. Wer ein Zwischenzeugnis anfordert, sollte dies rechtzeitig und schriftlich tun. Gleichzeitig empfiehlt es sich, ein gut strukturiertes und fundiertes Zeugnis zu fordern, das den aktuellen beruflichen Werdegang positiv unterstützt.