In vielen Branchen gehören Überstunden zum Alltag – etwa bei Auftragsspitzen, Vertretungen oder kurzfristigen Projekten. Doch wer mehr arbeitet, muss auch korrekt entlohnt oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Eine klare Berechnung von Überstunden ist daher unerlässlich, um Transparenz zu schaffen, Konflikte zu vermeiden und rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Was sind Überstunden?
Überstunden entstehen, wenn Mitarbeitende über die vertraglich vereinbarte oder gesetzlich zulässige Arbeitszeit hinaus tätig sind. Dabei ist entscheidend:
- Wie viele Stunden im Arbeitsvertrag festgelegt sind
- Ob tarifliche oder betriebliche Regelungen bestehen
- Welche gesetzlichen Obergrenzen gelten (z. B. 8 Stunden täglich nach § 3 ArbZG)
Nicht jede Mehrarbeit gilt automatisch als Überstunde. Erst wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit überschritten wird, spricht man von Überstunden im rechtlichen Sinn.
Wie berechnet man Überstunden?
Die Berechnung von Überstunden erfolgt meist auf Wochenbasis. Eine einfache Formel lautet: Überstunden = Tatsächliche Arbeitszeit – Regelarbeitszeit Beispiel: Regelarbeitszeit: 40 Stunden/Woche Tatsächliche Arbeitszeit: 47 Stunden/Woche → 7 Überstunden Wichtig ist dabei die genaue Zeiterfassung. Nur wer Arbeitszeiten zuverlässig dokumentiert – digital oder schriftlich –, kann Überstunden rechtssicher berechnen.
Vergütung oder Freizeitausgleich?
Grundsätzlich haben Beschäftigte Anspruch auf Vergütung ihrer Überstunden – es sei denn, im Arbeitsvertrag ist ein Freizeitausgleich vereinbart oder tariflich geregelt.
- Vergütung: Überstunden werden mit dem vereinbarten Stundenlohn (ggf. mit Zuschlag) bezahlt.
- Freizeitausgleich: Mitarbeitende erhalten zusätzliche freie Tage als Ausgleich für die geleistete Mehrarbeit.
In jedem Fall sollten die Modalitäten schriftlich geregelt sein, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Gibt es Zuschläge für Überstunden?
Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nicht. Ob und in welcher Höhe ein Zuschlag gezahlt wird, hängt ab von:
- Tarifverträgen
- Betriebsvereinbarungen
- Einzelverträgen
Üblich sind 25 % Zuschlag für Überstunden, teilweise mehr bei Nacht- oder Wochenendarbeit. Bei leitenden Angestellten oder Personen mit Vertrauensarbeitszeit ist eine pauschale Abgeltung üblich – sie müssen ihre Arbeitszeit nicht zwingend nachweisen, haben dafür aber meist keinen Anspruch auf Zuschläge.
Bedeutung im Personalbereich
Für den Personalbereich ist die transparente Handhabung von Überstunden essenziell. Sie beeinflusst nicht nur die Lohnabrechnung, sondern auch das Vertrauen in die Führung und das Engagement der Mitarbeitenden. Personalverantwortliche sorgen dafür, dass:
- Arbeitszeiten dokumentiert und korrekt ausgewertet werden
- Regelungen zu Überstunden vertraglich festgehalten sind
- Zuschläge oder Ausgleichsmodelle transparent kommuniziert werden
- HR-Softwarelösungen eine automatisierte Auswertung ermöglichen
Eine Übersicht passender Zeiterfassungstools finden Sie auf hr-software-auswahl.de.
Fazit: Überstunden berechnen – klar geregelt ist fair geregelt
Ob durch Auszahlung oder Freizeitausgleich: Wer Überstunden leistet, sollte auf eine faire Behandlung zählen können. Unternehmen, die ihre Überstundenregelungen klar definieren, beugen Konflikten vor und stärken das Vertrauen ihrer Mitarbeitenden – ein Gewinn für alle Beteiligten.
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