Überstunden auszahlen

Überstunden sind in vielen Branchen Alltag. Doch nicht immer können sie durch Freizeit ausgeglichen werden. In diesem Fall stellt sich die Frage: Wann und wie müssen Überstunden ausgezahlt werden? Welche gesetzlichen Regelungen gelten und welche Rechte haben Arbeitnehmer?

Was sind Überstunden?

Überstunden entstehen, wenn ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Arbeitszeit hinaus arbeitet. In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die zulässige Höchstarbeitszeit. Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden müssen in der Regel entweder durch Freizeitausgleich oder eine finanzielle Vergütung ausgeglichen werden.

Wann müssen Überstunden ausgezahlt werden?

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung besteht nicht automatisch. Ob und wie Überstunden vergütet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab:

  • Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Ist dort eine Vergütung von Überstunden geregelt, muss der Arbeitgeber diese entsprechend auszahlen.
  • Fehlende vertragliche Regelung: Gibt es keine Vereinbarung zur Vergütung, muss der Arbeitgeber die Mehrarbeit in der Regel dennoch bezahlen – außer es wurde ein Freizeitausgleich gewährt.
  • Gängige betriebliche Praxis: In manchen Unternehmen gibt es eine festgelegte Praxis, wie mit Überstunden umgegangen wird.

 

Berechnung der Überstundenvergütung

Die Höhe der Überstundenvergütung richtet sich nach dem regulären Stundenlohn. Dieser wird folgendermaßen berechnet:

Bruttogehalt/monatliche Arbeitsstunden = Stundenlohn

Einige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen sehen zudem Zuschläge für Überstunden vor, beispielsweise 25 % Aufschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen.

Steuerliche Behandlung von Überstunden

Überstundenvergütung zählt zum regulären Arbeitslohn und unterliegt somit der Einkommenssteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben. Das bedeutet, dass vom ausgezahlten Betrag Abzüge für Steuern und Sozialabgaben erfolgen.

Alternative: Freizeitausgleich statt Auszahlung

Viele Unternehmen bevorzugen es, Überstunden durch Freizeit auszugleichen, anstatt sie auszuzahlen. Dies hat Vorteile für beide Seiten:

  • Arbeitnehmer erhalten eine Erholungspause anstelle von zusätzlichem Lohn.
  • Arbeitgeber sparen Lohnnebenkosten und entlasten Mitarbeiter zu späteren Zeitpunkten.

Der Freizeitausgleich muss jedoch innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgen. Andernfalls kann eine finanzielle Abgeltung erforderlich sein.

Besonderheiten für Führungskräfte und leitende Angestellte

Nicht alle Arbeitnehmer haben Anspruch auf die Vergütung von Überstunden. Besonders für leitende Angestellte gilt häufig eine pauschale Abgeltung von Mehrarbeit mit dem Gehalt. Ob eine Auszahlung dennoch möglich ist, hängt von der individuellen Vertragsgestaltung ab.

Fazit: Überstunden clever managen

Ob eine Auszahlung von Überstunden erfolgt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen genau prüfen, um ihre Rechte zu kennen. Alternativ kann ein Freizeitausgleich eine sinnvolle Lösung sein, um Überlastung zu vermeiden. In jedem Fall empfiehlt es sich, eine transparente Absprache mit dem Arbeitgeber zu treffen, um Missverständnisse zu vermeiden.