Viele Unternehmen ermöglichen heute das Arbeiten von zu Hause – doch nicht jede Form davon ist rechtlich gleich geregelt. Die Telearbeit ist eine besondere Variante des ortsunabhängigen Arbeitens, die klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen unterliegt. Sie unterscheidet sich deutlich vom häufig genutzten, aber weniger geregelten Homeoffice.
Was bedeutet Telearbeit?
Telearbeit bezeichnet eine dauerhafte, regelmäßig stattfindende Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz außerhalb des Unternehmens, meistens in der Privatwohnung der Mitarbeitenden. Die Arbeitsstätte wird dabei durch den Arbeitgeber eingerichtet, und zwar in enger Abstimmung mit der oder dem Beschäftigten.
Im Gegensatz zur mobilen Arbeit oder zum klassischen Homeoffice basiert Telearbeit auf einer schriftlichen Vereinbarung. Diese regelt unter anderem die Arbeitszeit, die Erreichbarkeit und die technische Ausstattung. Auch der Arbeitgeber hat klare Pflichten, etwa bei Arbeitsschutz und IT-Sicherheit.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigste Grundlage für Telearbeit ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Laut § 2 Abs. 7 gilt eine Tätigkeit nur dann als Telearbeit, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Es besteht eine schriftliche Vereinbarung über die Telearbeit
- Der Arbeitsplatz wird vom Arbeitgeber vollständig eingerichtet
- Die Telearbeit erfolgt regelmäßig und dauerhaft
Zusätzlich greifen Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes, insbesondere zur Gefährdungsbeurteilung, sowie ggf. Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
Abgrenzung zum Homeoffice
Zwar wird der Begriff „Homeoffice“ im Alltag oft synonym verwendet, rechtlich ist Telearbeit jedoch deutlich strenger geregelt. Während Homeoffice in der Regel ohne vertragliche Verpflichtung erfolgt und die Ausstattung meist selbst organisiert wird, verlangt Telearbeit eine fest definierte Struktur und die Mitwirkung des Arbeitgebers.
Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist also die Verbindlichkeit: Telearbeit ist dauerhaft und formal geregelt, während Homeoffice oft flexibel, informell und kurzfristig eingerichtet wird.
Bedeutung im Personalbereich
Für den Personalbereich ist Telearbeit ein fester Bestandteil moderner Arbeitsmodelle. Personalverantwortliche sorgen dafür, dass rechtliche Anforderungen eingehalten, technische Voraussetzungen geschaffen und Mitarbeitende gut betreut werden.
Wichtige Aufgaben sind unter anderem:
- Die Gestaltung und Prüfung der Telearbeitsverträge
- Die Koordination mit IT und Arbeitsschutz
- Die Kommunikation von Erwartungen und Verantwortlichkeiten
- Die Begleitung der Mitarbeitenden, um Isolation zu vermeiden
Zudem sollten Personalabteilungen Führungskräfte dabei unterstützen, Telearbeitende gut zu integrieren, regelmäßige Feedbackgespräche zu führen und klare Strukturen im digitalen Raum zu schaffen.
Vorteile und Herausforderungen
Telearbeit bietet viele Vorteile: Sie erleichtert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, spart Pendelzeiten und erhöht die Arbeitgeberattraktivität. Unternehmen profitieren zudem von geringeren Bürokosten und können Talente unabhängig vom Standort gewinnen.
Gleichzeitig bringt Telearbeit neue Herausforderungen mit sich. Dazu zählen der sichere Umgang mit Unternehmensdaten, die technische Ausstattung, aber auch Fragen der Führung auf Distanz und der Teamkommunikation.
Fazit: Telearbeit braucht klare Regeln und gute Betreuung
Telearbeit ist eine moderne, gesetzlich geregelte Arbeitsform mit großem Potenzial. Damit sie für Unternehmen und Beschäftigte wirklich funktioniert, braucht es klare Vereinbarungen, rechtssichere Prozesse und eine enge Zusammenarbeit zwischen Führung, Personalbereich und IT. Richtig umgesetzt, bietet Telearbeit mehr Flexibilität – bei gleichbleibender Verbindlichkeit.
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