Resturlaub

Resturlaub bezeichnet Urlaubstage, die ein Arbeitnehmer bis zum Jahresende nicht genommen hat. Doch was passiert mit diesen Tagen? Können sie ins nächste Jahr übertragen oder sogar ausgezahlt werden? Und welche Pflichten hat der Arbeitgeber in diesem Zusammenhang?

Gesetzliche Grundlagen zum Resturlaub

Laut § 7 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss der gesetzliche Mindesturlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Eine Übertragung ins Folgejahr ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich. In diesem Fall müssen die verbleibenden Tage bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden – andernfalls verfallen sie in der Regel.

Übertragung von Resturlaub

Resturlaub kann unter bestimmten Bedingungen ins nächste Jahr übertragen werden:

  • Betriebliche Gründe: Wenn z. B. hoher Arbeitsaufwand, Personalmangel oder Projektdruck eine Urlaubsnahme verhindert haben.
  • Persönliche Gründe: Krankheit oder andere schwerwiegende Umstände, die die Urlaubsnahme unmöglich machen.
  • Individuelle Regelungen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge können abweichende Fristen und Übertragungsregelungen festlegen.

HR-Tools für die Urlaubsverwaltung – etwa mit automatischer Fristüberwachung oder Self-Service-Funktion für Mitarbeitende –, finden Sie hier.

Wann verfällt der Resturlaub?

Resturlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahreses sei denn, der Arbeitgeber hat seine Mitarbeitenden nicht rechtzeitig und transparent über den drohenden Verfall informiert. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az. C-684/16) entschieden. Ohne aktiven Hinweis des Arbeitgebers bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Kann Resturlaub ausgezahlt werden?

Eine Auszahlung (sogenannte Urlaubsabgeltung) ist nur möglich, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. In diesem Fall richtet sich die Höhe der Auszahlung nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst der letzten 13 Wochen (Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG).

Fazit

Resturlaub ist ein sensibles Thema, das sowohl rechtlich als auch organisatorisch gut geregelt sein muss. Unternehmen, die ihre Urlaubsplanung digitalisieren möchten, sollten auf eine HR-Software setzen, die Transparenz, Automatisierung und Rechtssicherheit gewährleistet.
Erfahren Sie mehr über passende Tools in unserem HR-Software-Vergleich – oder lassen Sie sich direkt beraten, welche Lösung zu Ihnen passt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Alles rund um Urlaubsplanung

Urlaubsantrag richtig stellen

Urlaubsanspruch bei Teilzeit kurz erklärt

Wissenswertes zum Urlaubsanspruch bei Kündigung

Sonderurlaub: Besondere Anlässe, besondere Regeln – das steckt dahinter.