Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale, auch Entfernungspauschale genannt, ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre täglichen Fahrtkosten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen. Sie entlastet Berufspendler finanziell und reduziert die Steuerlast.

Wer kann die Pendlerpauschale nutzen?

Grundsätzlich kann jeder Berufspendler die Pendlerpauschale in der Einkommensteuererklärung angeben. Voraussetzung ist, dass die Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit einem Verkehrsmittel zurückgelegt wird. Die Art des Verkehrsmittels spielt keine Rolle – egal ob Auto, Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel.

Höhe der Pendlerpauschale (Stand: Mai 2025)

Die Pendlerpauschale wird nach der einfachen Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte berechnet:

  • 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer
  • 0,38 € pro Kilometer ab dem 21. Kilometer (seit 2022 als temporäre Erhöhung)

Beispielrechnung: Ein Arbeitnehmer fährt täglich 25 km zur Arbeit. Die Berechnung lautet:

  • 20 km × 0,30 € = 6,00 €
  • 5 km × 0,38 € = 1,90 €
  • Tägliche Pauschale: 7,90 €

Bei 220 Arbeitstagen ergibt das eine steuerlich absetzbare Summe von 1.738 € pro Jahr.

Sonderfälle und Einschränkungen

  • Homeoffice: Wer überwiegend von zu Hause arbeitet, kann keine Pendlerpauschale geltend machen.
  • Fahrgemeinschaften: Jeder Mitfahrer kann die Pauschale für sich selbst ansetzen.
  • Unfall oder Ausfälle: Auch an Tagen, an denen man nicht zur Arbeit fährt (z. B. Krankheit oder Urlaub), gibt es keine Pauschale.

Wie wird die Pendlerpauschale steuerlich geltend gemacht?

Die Angabe erfolgt in der Anlage N der Steuererklärung unter Werbungskosten. Arbeitnehmer müssen keine Belege einreichen, sollten die Fahrten aber im Falle einer Prüfung nachweisen können.

Fazit

Die Pendlerpauschale ist eine einfache Möglichkeit, Fahrtkosten steuerlich abzusetzen. Sie gilt unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel und kann die Steuerlast erheblich reduzieren. Arbeitnehmer sollten ihre Fahrten genau berechnen und in der Steuererklärung angeben, um von dieser Erleichterung zu profitieren.

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