Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Leistung, die Frauen während des gesetzlichen Mutterschutzes erhalten. Es soll das Einkommen ersetzen, das werdende Mütter in dieser Zeit aufgrund eines Beschäftigungsverbots nicht selbst erwirtschaften können.
Der Anspruch beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen nach der Entbindung.
Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?
Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben in Deutschland in der Regel:
- Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen mit Anspruch auf Krankengeld
- Frauen mit geringfügiger Beschäftigung, sofern eine private Krankenversicherung oder Familienversicherung besteht
- Arbeitslose Frauen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- In bestimmten Fällen auch Selbstständige, sofern sie freiwillig gesetzlich versichert sind
Ausschlaggebend ist, dass die Frau ein Arbeitsverhältnis hat oder kurz davor stand. Beamtinnen, Richterinnen und Soldatinnen erhalten keine Mutterschaftsgeldzahlung durch die Krankenkasse, sondern weiterhin ihre Dienstbezüge.
Höhe und Zahlung des Mutterschaftsgeldes
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt vom Versicherungsstatus ab:
- Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten bis zu 13 € pro Kalendertag von ihrer Krankenkasse.
- Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss, wenn das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt höher ist als 13 € pro Tag.
- Geringfügig Beschäftigte können beim Bundesamt für Soziale Sicherung einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen.
Die Zahlung erfolgt für die gesamte Schutzfrist – also für bis zu 14 Wochen, bei besonderen Fällen entsprechend länger.
Detaillierte Informationen zur Antragstellung und Berechnung bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Mutterschaftsgeld und Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Elterngeldmonate angerechnet, da in dieser Zeit bereits eine Lohnersatzleistung fließt.
Daher lohnt es sich, den Mutterschutzzeitraum sorgfältig in die Elterngeldplanung einzubeziehen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Antragstellung: Was ist zu tun?
So stellen Sie einen Antrag auf Mutterschaftsgeld:
- Besorgen Sie sich eine Bescheinigung des voraussichtlichen Geburtstermins von Ihrer Frauenärztin oder Ihrer Hebamme.
- Reichen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber – dieser muss zur Berechnung des Arbeitgeberzuschusses ebenfalls Angaben machen.
- Geringfügig Beschäftigte wenden sich direkt an das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Fazit
Mutterschaftsgeld bietet werdenden Müttern finanzielle Sicherheit in einer entscheidenden Lebensphase. Es entlastet berufstätige Frauen während der Mutterschutzfrist und trägt dazu bei, dass Familie und Beruf besser vereinbar sind. Eine frühzeitige Antragstellung ist ratsam, um eine unterbrechungsfreie Zahlung zu gewährleisten.
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