Minusstunden

Minusstunden entstehen, wenn Beschäftigte weniger arbeiten, als im Arbeitsvertrag oder im geltenden Arbeitszeitmodell vereinbart wurde. Dabei handelt es sich um das genaue Gegenstück zu Überstunden – nur mit einem negativen Zeitwert.

Besonders in Unternehmen mit Gleitzeit, Vertrauensarbeitszeit oder flexiblen Arbeitszeitkonten kann es zu solchen Fehlzeiten kommen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen klare Regelungen treffen, damit sowohl Führungskräfte als auch Mitarbeitende wissen, was erlaubt ist.

Wie entstehen Minusstunden?

Die Ursachen für Minusstunden sind vielfältig. Häufige Beispiele sind:

  • Mitarbeitende erscheinen wiederholt zu spät oder gehen frĂĽher.
  • Es fehlt an Arbeit, obwohl Mitarbeitende anwesend sind.
  • Aufgaben entfallen kurzfristig.
  • Schichten werden falsch geplant oder storniert.
  • Beschäftigte verlassen den Arbeitsplatz ohne Genehmigung.

Allerdings spielt der Grund eine entscheidende Rolle. Können Mitarbeitende aufgrund betrieblich verursachter Ausfälle nicht arbeiten – etwa durch fehlende Arbeitsmittel –, dürfen keine Minusstunden entstehen. In solchen Fällen trägt der Arbeitgeber das sogenannte Betriebsrisiko.

Welche rechtlichen Regelungen gelten?

Das Arbeitszeitgesetz trifft keine konkreten Aussagen zu Minusstunden. Stattdessen greifen:

Nur wenn dort eine klare Regelung zu Minusstunden enthalten ist, dĂĽrfen sie vom Gehalt abgezogen oder zum Nacharbeiten angeordnet werden. Fehlt eine solche Grundlage, kann der Arbeitgeber Minusstunden nicht einseitig durchsetzen.

Außerdem hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach entschieden: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Mitarbeitende sie selbst zu verantworten hat – etwa durch unentschuldigtes Fernbleiben. Entsteht die Fehlzeit jedoch durch schlechte Planung oder mangelnde Auslastung, darf dies nicht zulasten des Arbeitnehmenden gehen.

Was passiert mit Minusstunden?

Der Umgang mit Minusstunden hängt von den Vereinbarungen im Unternehmen ab. Möglich sind:

  1. Nacharbeit:
    Mitarbeitende gleichen die Stunden zeitnah aus.
  2. Gehaltseinbehalt:
    Nur bei eigenverschuldeter Fehlzeit und vertraglicher Grundlage.
  3. Verfall:
    Einige Arbeitszeitmodelle sehen vor, dass Minusstunden nach einer bestimmten Frist verfallen – insbesondere wenn keine Schuld vorliegt.
  4. Urlaubsverrechnung:
    In Ausnahmefällen und nur mit vertraglicher Absicherung.

Für HR-Abteilungen empfiehlt es sich, frühzeitig mit Mitarbeitenden zu sprechen, statt Konflikte entstehen zu lassen. Transparenz hilft, Vertrauen zu erhalten und Missverständnisse zu vermeiden.

Wie lassen sich Minusstunden vermeiden?

Unternehmen können mit klaren Strukturen und Kommunikation dafür sorgen, dass Minusstunden gar nicht erst zum Problem werden. Achte dabei auf:

  • Eindeutige Arbeitszeitvereinbarungen
  • Moderne Zeiterfassungssysteme
  • Gleitzeitrahmen mit festen Kernzeiten
  • Regelmäßige Teamabsprachen zur Auslastung
  • FrĂĽhzeitige Planung und faire Aufgabenverteilung

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