Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall stellt sicher, dass Arbeitnehmer bei Krankheit weiterhin ihr Gehalt erhalten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den Lohn für einen bestimmten Zeitraum in voller Höhe weiterzuzahlen. Die gesetzliche Grundlage dafür bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). EntgFG – Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall
Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Arbeitnehmer erhalten Lohnfortzahlung, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens vier Wochen ununterbrochene Beschäftigung beim aktuellen Arbeitgeber
- Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit – die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein (z. B. durch grob fahrlässiges Verhalten)
- Rechtzeitige Krankmeldung mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung spätestens ab dem vierten Krankheitstag (unternehmensinterne Regelungen können strengere Fristen vorsehen)
Wichtig: Auch Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende haben Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter?
Die gesetzliche Lohnfortzahlung beträgt bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall. Wird ein Arbeitnehmer nach Ablauf dieser Frist erneut krank, beginnt eine neue sechswöchige Lohnfortzahlung nur dann, wenn zwischen den beiden Krankheitsfällen mindestens sechs Monate liegen oder eine neue Krankheit auftritt.
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?
Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber greift die gesetzliche Krankenversicherung. Arbeitnehmer erhalten dann Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieses beträgt 70 % des Bruttoeinkommens, jedoch höchstens 90 % des Nettoeinkommens. Das Krankengeld wird maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt.
Lohnfortzahlung bei wiederholter Krankheit
Erkrankt ein Arbeitnehmer erneut an derselben Krankheit, zählt dies als Fortsetzungserkrankung. In diesem Fall verlängert sich die Lohnfortzahlung nicht, wenn zwischen den Erkrankungen weniger als sechs Monate liegen. Erst nach sechs Monaten entsteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.
Besonderheiten bei Unfällen oder Schwangerschaft
- Arbeitsunfälle: Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt nach sechs Wochen die Zahlung von Verletzten- oder Übergangsgeld.
- Schwangerschaft: Werdende Mütter erhalten Mutterschutzlohn, wenn sie wegen eines Beschäftigungsverbots nicht arbeiten dürfen.
Was passiert bei Kündigung während der Krankheit?
Eine Kündigung während einer Krankheit ist grundsätzlich möglich. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung bleibt jedoch bestehen, solange die Erkrankung bereits vor der Kündigung bestand und die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Vorteile der Lohnfortzahlung für Arbeitnehmer
- Finanzielle Sicherheit trotz Krankheit
- Kein Verdienstausfall in den ersten sechs Wochen
- Schutz durch gesetzliche Regelungen
Fazit
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sorgt dafür, dass Arbeitnehmer auch bei Krankheit finanziell abgesichert bleiben. Die gesetzliche Regelung garantiert bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Danach greift die Krankenkasse und zahlt Krankengeld. Wichtig ist, sich rechtzeitig krankzumelden und die notwendigen Nachweise zu erbringen, um den Anspruch nicht zu gefährden.