Kurzarbeit beschreibt eine vorübergehende Verringerung der Arbeitszeit und des Gehalts, um wirtschaftliche Engpässe in einem Unternehmen zu überbrücken. Diese Maßnahme wird häufig genutzt, um Kündigungen in Krisenzeiten zu vermeiden. Arbeitnehmer arbeiten weniger Stunden oder gar nicht, erhalten jedoch finanzielle Unterstützung durch das sogenannte Kurzarbeitergeld. Die rechtliche Grundlage für Kurzarbeit bildet das Sozialgesetzbuch III (§§ 95 ff. SGB III).
Gründe für Kurzarbeit
Kurzarbeit wird meist in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen eingeführt, wie zum Beispiel:
- Wirtschaftskrisen: Eine gesamtwirtschaftliche Rezession kann Unternehmen dazu zwingen, ihre Produktionskapazitäten zu reduzieren.
- Lieferengpässe: Wenn Materialien oder Bauteile fehlen, können Unternehmen die Nachfrage nicht bedienen.
- Pandemien oder Naturkatastrophen: Ereignisse wie die COVID-19-Pandemie haben weltweit zu einem Anstieg der Kurzarbeit geführt.
- Saisonale Schwankungen: In Branchen wie der Bau- oder Tourismusindustrie kommt es regelmäßig zu saisonalen Einbrüchen.
Wie funktioniert Kurzarbeit?
Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber beantragt. Folgende Schritte sind notwendig:
- Ankündigung und Zustimmung der Belegschaft:
Arbeitgeber müssen die Kurzarbeit ankündigen. In Unternehmen mit Betriebsrat ist dessen Zustimmung erforderlich. - Meldung bei der Agentur für Arbeit:
Der Arbeitgeber meldet den Arbeitsausfall und beantragt Kurzarbeitergeld. - Genehmigung und Auszahlung:
Nach der Prüfung der Voraussetzungen zahlt die Agentur für Arbeit das Kurzarbeitergeld. Der Arbeitgeber leitet es an die betroffenen Mitarbeiter weiter.
Das Kurzarbeitergeld beträgt in der Regel 60 % des ausgefallenen Nettogehalts (67 % für Beschäftigte mit Kindern).
Vorteile und Nachteile der Kurzarbeit
Vorteile:
- Erhalt von Arbeitsplätzen: Kündigungen können vermieden werden.
- Flexibilität: Unternehmen können ihre Kapazitäten an die Marktsituation anpassen.
- Finanzielle Unterstützung: Arbeitnehmer erhalten trotz Arbeitsausfall ein Einkommen.
Nachteile:
- Geringeres Einkommen: Arbeitnehmer müssen mit Einkommensverlusten rechnen.
- Bürokratischer Aufwand: Arbeitgeber müssen umfangreiche Dokumentationen bereitstellen.
- Keine langfristige Lösung: Kurzarbeit überbrückt lediglich vorübergehende Engpässe.
Voraussetzungen für Kurzarbeit
Damit Kurzarbeit eingeführt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein erheblicher Arbeitsausfall vor.
- Der Arbeitsausfall ist vorübergehend und unvermeidbar.
- Mindestens 10 % der Belegschaft sind von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen
Fazit
Kurzarbeit ist ein bewährtes Instrument zur Überbrückung von wirtschaftlichen Krisen. Unternehmen profitieren von der Möglichkeit, ihre Mitarbeiter trotz Auftragsrückgangs zu halten. Gleichzeitig bietet es Arbeitnehmern eine finanzielle Absicherung in unsicheren Zeiten. Dennoch ist Kurzarbeit keine dauerhafte Lösung und sollte immer im Kontext einer umfassenden Unternehmensstrategie betrachtet werden.