Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument im Arbeitsschutz, das die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz sicherstellt. Jeder Arbeitgeber muss diese gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme durchführen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Eine Gefährdungsbeurteilung identifiziert und bewertet systematisch die Gefahren am Arbeitsplatz. Ziel ist es, Risiken für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu minimieren. Dabei werden
- die Arbeitsbedingungen analysiert,
- Gefährdungen erkannt und
- Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt.
Gesetzliche Anforderungen
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitgeber Pflicht. Sie bildet die Basis für alle weiteren Arbeitsschutzmaßnahmen und schützt die Mitarbeiter. Besonders wichtig ist die Berücksichtigung psychischer Belastungen, die immer mehr an Bedeutung gewinnen.
Schritte zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung erfolgt in mehreren klar definierten Schritten:
1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen:
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten im Unternehmen werden detailliert festgelegt.
- Dies hilft, spezifische Gefährdungen gezielt zu identifizieren.
2. Gefährdungen ermitteln:
- Potenzielle Gefährdungen, die von den Arbeitsbedingungen, Arbeitsmitteln oder -verfahren ausgehen, werden identifiziert.
- Berücksichtigung von mechanischen, chemischen, biologischen und psychosozialen Gefährdungen.
3. Gefährdungen bewerten:
- Die identifizierten Gefährdungen werden nach Schweregrad und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
- Priorisierung der notwendigen Schutzmaßnahmen.
4. Schutzmaßnahmen festlegen:
- Basierend auf der Bewertung werden geeignete Maßnahmen zur Risikominderung festgelegt.
- Maßnahmen können technischer, organisatorischer oder personenbezogener Art sein.
5. Maßnahmen umsetzen:
- Die festgelegten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens umgesetzt werden.
- Kontinuierliche Überwachung und Dokumentation der Umsetzung.
6. Wirksamkeit überprüfen:
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen durch Arbeitsplatzbegehungen, Mitarbeiterbefragungen oder Unfallanalysen.
7. Gefährdungsbeurteilung fortführen:
- Die Gefährdungsbeurteilung ist ein fortlaufender Prozess und muss regelmäßig aktualisiert werden.
- Besonders wichtig bei Änderungen im Betriebsablauf oder neuen gesetzlichen Anforderungen.
Dokumentation und Nachweise
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung. Sie gewährleistet die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Schutzmaßnahmen und kann bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden vorgelegt werden.
Verantwortliche und Beteiligte
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers. Er kann Aufgaben an Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte oder externe Experten delegieren. Die Einbeziehung der Mitarbeiter ist wichtig, da sie wertvolle Informationen über spezifische Gefährdungen in ihrem Arbeitsbereich liefern können.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Unternehmen, die keine oder unzureichende Gefährdungsbeurteilungen durchführen, riskieren Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Zudem gefährden sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter, was zu erhöhten Ausfallzeiten und einem schlechten Betriebsklima führen kann.