Datenschutz am Arbeitsplatz ist heutzutage von zentraler Bedeutung. Unternehmen sammeln und nutzen personenbezogene Daten ihrer Mitarbeiter für verschiedene Zwecke. Dies macht den Datenschutz zu einer unabdingbaren Angelegenheit macht.
Die Einführung der EU-weiten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Jahr 2018 hat den Datenschutz auf eine neue Ebene gehoben. Die Verordnung standardisiert die Regeln für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen und Behörden. Dies betrifft auch den Datenschutz am Arbeitsplatz.
Um ein Arbeitsverhältnis einzugehen, benötigen Unternehmen personenbezogene Daten ihrer zukünftigen Mitarbeiter. Gemäß der DSGVO dürfen solche Daten jedoch nur verarbeitet werden, wenn es dafür bestimmte rechtliche Gründe gibt oder wenn die betroffene Person ausdrücklich zugestimmt hat.
Arbeitgeber haben das Recht, Daten ihrer Angestellten
- zu sammeln,
- zu verarbeiten und
- zu nutzen, solange dies für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist. Diese Daten dürfen jedoch nur zweckgebunden verwendet werden und müssen auf das notwendige Maß beschränkt sein, um die Grundsätze der Datensparsamkeit zu wahren.
Für Arbeitnehmer, die mit der Verarbeitung von Daten betraut sind, gelten ebenfalls strenge Datenschutzgrundsätze. Sie müssen regelmäßig Datenschutzschulungen absolvieren und über das Datengeheimnis informiert werden.
Welche Daten dürfen erhoben werden?
Die Erhebung von Daten am Arbeitsplatz ist auf solche beschränkt, die für das Beschäftigungsverhältnis unbedingt erforderlich sind, wie
- Name,
- Geburtsdatum,
- Adresse und
- andere relevante Informationen.
Diese Daten müssen gemäß der DSGVO unter bestimmten Bedingungen erhoben und verarbeitet werden.
Unternehmen dürfen Mitarbeiterdaten nur mit Zustimmung der Betroffenen erheben. Diese Einwilligung muss freiwillig und schriftlich erfolgen.
Die Mitarbeiter müssen darüber informiert werden,
- welche Daten
- zu welchem Zweck erhoben werden und
- dass sie das Recht haben, ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen.
Welche Richtlinien gibt es?
Es gibt klare Richtlinien darüber, welche Daten Arbeitgeber erheben dürfen und welche nicht. Zum Beispiel dürfen Unternehmen keine sensiblen Daten wie Gesundheitsinformationen ohne Zustimmung der Mitarbeiter verarbeiten.
Der Datenschutz am Arbeitsplatz umfasst auch die sichere Speicherung von Daten und die Einhaltung umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten seitens der Unternehmen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die Daten vor unbefugtem Zugriff geschützt sind und dass alle Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.
Verstöße gegen den Datenschutz am Arbeitsplatz können schwerwiegende Konsequenzen haben, sowohl für die betroffenen Mitarbeiter als auch für die Unternehmen. Daher ist es entscheidend, dass Unternehmen die geltenden Datenschutzbestimmungen genau einhalten und ihre Mitarbeiter entsprechend schulen und informieren.
Was speziell beim Datenschutz in der HR zu beachten gibt, lesen sie hier!