Betriebliche Übung

Die betriebliche Übung bezeichnet eine regelmäßige, wiederholte Leistung oder Vergünstigung des Arbeitgebers, aus der Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch ableiten können. Das bedeutet: Gewährt ein Unternehmen über einen längeren Zeitraum hinweg freiwillig bestimmte Vorteile, können diese zur vertraglichen Verpflichtung werden.

Beispiele für eine betriebliche Übung

Eine betriebliche Übung kann sich auf verschiedene Leistungen beziehen, darunter:

  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld – wenn dies mehrfach ohne Vorbehalt gezahlt wurde.
  • Regelmäßige Sonderzahlungen – z. B. Prämien oder Gratifikationen.
  • Freizeitausgleich oder zusätzliche Urlaubstage – wenn diese immer an bestimmten Tagen gewährt wurden.
  • Firmenwagen zur privaten Nutzung – sofern dieser wiederholt zur Verfügung gestellt wurde.

 

Wann entsteht ein Rechtsanspruch durch betriebliche Übung?

Laut Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entsteht eine betriebliche Übung, wenn eine Leistung drei Jahre in Folge vorbehaltlos gewährt wurde. Arbeitnehmer können dann davon ausgehen, dass diese Vergünstigung auch in Zukunft gewährt wird.

Wie kann eine betriebliche Übung verhindert werden?

Arbeitgeber können eine betriebliche Übung vermeiden, indem sie:

  • Einen Freiwilligkeitsvorbehalt bei jeder Leistung schriftlich kommunizieren.
  • Individuelle oder kollektive Vereinbarungen (z. B. im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung) treffen.
  • Unregelmäßige Gewährung der Leistung praktizieren, um keine Verbindlichkeit entstehen zu lassen.

 

Fazit

Eine betriebliche Übung kann zu langfristigen Verpflichtungen für Arbeitgeber führen. Unternehmen sollten daher genau prüfen, wie und in welcher Form sie freiwillige Leistungen gewähren. Arbeitnehmer profitieren hingegen von einer klaren und transparenten Regelung solcher Leistungen.