Abmahnung

Eine Abmahnungen ist eine wichtige Maßnahmen, die ergriffen werden kann, wenn Mitarbeiter gegen arbeitsvertragliche Vereinbarungen verstoßen. Im Arbeitsrecht spricht man von „unerwünschtem Fehlverhalten“, das eine Abmahnung rechtfertigt. Dies können verschiedene Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten sein, wie beispielsweise:

  • Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz
  • Unpünktlichkeit oder fehlende Krankmeldungen
  • Diebstahl oder Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften
  • Das Überschreiten der Pausenzeit
  • Unfreundlicher Umgang mit Kunden
  • Private Nutzung der Arbeitszeit für persönliche Aktivitäten wie zum Beispiel Chatten oder das Ansehen von Sportübertragungen

Doch bevor der Arbeitgeber eine Abmahnung ausspricht, sollte er das offene Gespräch mit der betroffenen Person suchen. Oftmals sind sich die Mitarbeiter gar nicht bewusst, dass ihr Verhalten gegen die Arbeitsvertragsbedingungen verstößt. Ein klärendes Gespräch kann dazu beitragen, dass der Mitarbeiter sein Verhalten ändert, bevor eine formelle Abmahnung erforderlich wird.

WICHTIG: Es gibt einen Unterschied zwischen einer Abmahnung und einer Ermahnung. Während eine Abmahnung eine Warnung vor einer möglichen Kündigung beinhaltet, ist eine Ermahnung eine mildere Form der Aufforderung, das Verhalten zu ändern, ohne eine direkte Kündigungsandrohung auszusprechen.

Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen drei wesentliche Punkte erfüllt sein:

  1. Das Fehlverhalten des Mitarbeiters muss deutlich benannt und abgemahnt werden. Der Mitarbeiter muss darauf hingewiesen werden, das abgemahnte Verhalten zukünftig zu unterlassen.
  2. Das Fehlverhalten muss genau beschrieben werden, inklusive Ort, Datum und Uhrzeit des Verstoßes.
  3. Der Arbeitgeber muss klar machen, dass bei weiterem Fehlverhalten eine Kündigung droht.